Dieses Set kombiniert den bewährten
Umarex T4E TR50 Revolver im Kaliber .50 mit zwei leistungsstarken Erweiterungen: dem
X-Tracer 50 für beeindruckende visuelle Effekte und dem
TR50 X-Tender, der als Adapter und Mündungsvorsatz dient.
Umarex T4E TR50 Revolver (.50, < 7,5 J)
Ein robuster CO₂-Revolver mit realistischer Optik und Funktionalität:
- Kaliber: .50
- Energie: < 7,5 Joule
- Antrieb: 1x 12g CO₂-Kapsel im Griff (nicht im Lieferumfang enthalten)
- Magazin: 6-Schuss Trommel, schnell wechselbar
- Sicherung: Integrierte Abzugszüngelsicherung
- Besonderheiten:
- Quick-Piercing-System: CO₂-Kapsel wird erst bei Bedarf aktiviert
- Druckanzeige: Sicht- und fühlbar
- Strukturierter Griff: Sicheres Handling
- Picatinny-Schienen: Oben & unten für Zubehör wie Optiken
X-Tracer 50 – Tracer & Mündungsfeuersimulator
Diese kompakte Einheit sorgt für ein spektakuläres Schießerlebnis:
- Funktionen:
- UV-Tracerlicht: Beleuchtet fluoreszierende TRB 50 Kugeln beim Schuss
- Mündungsfeuer-Simulation: Drei LEDs erzeugen einen realistischen Effekt
- Modi: Tracer, Mündungsfeuer oder beides kombiniert
- Technik:
- Material: Aluminiumgehäuse in Schalldämpfer-Optik
- Gewinde: M17 × 1
- Länge: 70 mm | Gewicht: 42 g
TR50 X-Tender – Mündungsvorsatz & Adapter
Der X-Tender erweitert die taktischen Möglichkeiten deines TR50:
- Funktion: Adapter zur sicheren Montage des X-Tracers
- Montage: Einfaches Aufschieben & Fixieren an der Picatinny-Schiene
- Zubehöraufnahme:
- 3 Picatinny-Schienen
- M-LOK-Slots
- Mündungsgewinde (M17) mit Rändelmutter
- Material: Robuste Polymerkonstruktion
- Länge: 236 mm | Gewicht: 162 g
Set-Vorteile auf einen Blick
- Komplettlösung für realistisches Milsim-Training
- Visuelle Effekte für taktisches Feedback & Immersion
- Kompatibel mit allen Umarex T4E .50-Munitionsarten
Dieses Produkt ist eine druckgasbetriebene Waffe mit einer Mündungsenergie unter 7,5 Joule und trägt die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung „F im Fünfeck“.
Der Erwerb und Besitz ist in Deutschland für Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 7 WaffG i. V. m. § 9 Beschussgesetz). Ein Altersnachweis ist beim Kauf erforderlich.
Das Führen dieser Waffe in der Öffentlichkeit ist verboten (§ 42 WaffG).
Ein Transport ist jedoch zulässig, sofern die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG).